Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen können beim Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.